Unsere Spiel- und Platzordnung

für Mitglieder und Gäste

I. Spielberechtigung und Kleidung

1. Beginn und Ende der Tennissaison werden vom Vorstand festgelegt und frühzeitig bekannt gegeben. Diese Termine sind verbindlich.

2. Die Platzanlage darf nur von Mitgliedern des TC Rath e.V. und deren Gästen benutzt werden.

3. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, die ihre Beiträge satzungsgemäß entrichtet haben.

4. Inaktive Mitglieder sind nicht kostenfrei spielberechtigt. Sie können die Platzanlage jedoch als Gäste nutzen (siehe II).

5. Tennisschuhe sind auf dem Platz Pflicht. Eine spezielle Kleiderordnung besteht nicht.

II. Spielberechtigung für Gäste

1. Gäste dürfen nur zusammen mit einem Mitglied des TC Rath spielen. Jedes Spiel ist mit Datum, Namen und Unterschrift in die Gästeliste einzutragen. Die Gastkarte muss gesteckt werden. Das Mitglied zahlt 10,00 € pro Gast und Spiel. Der Betrag wird am Saisonende vom Kassenwart per Bankeinzug eingezogen.

2. Zwischen dem TC Rath e.V. und dem TC Königsforst „Grün-Weiß“ e.V. gilt das kostenfreie Gastspielprinzip: – Einzel: mind. 1 Spieler vom Heimatverein – Doppel: mind. 2 Spieler vom Heimatverein Bei 1:3 Verhältnis (Heimat:Nachbarverein) ist die Gastgebühr für 2 Spieler zu zahlen und einzutragen.

III. Spielordnung, Spieldauer

1. Die Spieldauer beträgt: – Einzel: 1 Stunde – Doppel: 1 ½ Stunden

2. Forderungsspiele und Clubmeisterschaften sind zeitlich unbegrenzt.

3. Spielberechtigt ist nur, wer eine gültige Spielkarte gesteckt und die Uhr korrekt gestellt hat.

4. Nach Ablauf der Spielzeit ist der Platz für wartende Mitglieder freizugeben. Ein Wechsel von Einzel auf Doppel (oder umgekehrt) ist nicht erlaubt, wenn nachfolgende Karten bereits gesteckt sind.

5. Einzeln gesteckte Karten ohne Partner sind nicht spielberechtigt (keine Reservierung). Diese Karten können entfernt werden.

6. Training findet auf Platz 4 statt, ggf. zusätzlich auf Platz 5.

IV. Platzpflege und Platzerhaltung

1. Die Plätze und die gesamte Clubanlage sind pfleglich zu behandeln. Schäden sind sofort dem Platzwart oder dem Vorstand zu melden.

2. Die Plätze dürfen nur im bespielbaren Zustand genutzt werden. Die Entscheidung trifft der Platzwart oder der Vorstand.

3. Nach dem Spiel ist der Platz abzuziehen und die Linien sind zu reinigen. Geräte sind ordentlich zurückzulegen. Bei Trockenheit ist zu wässern.

4. Plätze 4, 5 und 6 dürfen nur über den rechten Seiteneingang außerhalb der Anlage betreten werden.

5. Plätze sind sauber zu hinterlassen. Abfälle und Flaschen bitte in die vorgesehenen Behälter entsorgen.

6. Tore und Türen der Platzanlage sind stets geschlossen zu halten. Tennisbälle außerhalb dürfen nur über die Tore geholt werden – keinesfalls über Zäune oder Nachbargrundstücke.

7. Hunde sind auf der Anlage stets an der Leine zu führen – aus Rücksicht auf andere Mitglieder.

V. Organisation der Platzarbeiten

1. Die Termine für Frühjahrsaufbereitung und Saisonabschluss werden vom Vorstand bekannt gegeben.

2. Wer an keinem dieser Termine teilnimmt, zahlt eine Pauschale von 10,00 € (Mitgliederbeschluss vom 02.03.2009). Der Betrag wird am Saisonende per Lastschrift eingezogen oder bei Kündigung von der Kaution abgezogen.

VI. Casinonutzung, Dusch- und Umkleideräume

1. Die Duschen und Umkleiden der Tennishalle Rath dürfen genutzt werden.

2. Bitte ausschließlich die Toiletten der Tennishalle nutzen.

3. Die Halle nur mit sauberen Schuhen betreten und die Räumlichkeiten pfleglich behandeln.

VII. Verstöße gegen die Spiel- und Platzordnung

1. Verstöße können vom Vorstand geahndet werden – z.B. durch Spielabbruch oder Platzverweis.